Professionell Bloggen: Vom Hobbyblogger zum Freelancer: Was ihr beachten müsst

Wenn das Bloggen irgendwann nicht mehr nur ein Hobby darstellt, sondern auch monetäre Anreize und Möglichkeiten sich bieten, musst du einiges beachten. Das ist dem einen oder anderen vielleicht gar nicht so bewusst, da wir ja alle (hoffentlich) zunächst erst einmal aus Leidenschaft unseren Blog gestartet haben. Ich habe zum Beispiel 2013 meinen Blog gegründet als Passion und habe seit 2016 meinen Blog monetisiert. Geld verdienen mit dem Bloggen ist an sich sobald die Reichweite stimmt, kein Hexenwerk. 

Grundlegende Basic Steps, die ihr beachten müsst, erfahrt ihr in diesem Beitrag.

unsplash.com/andrewtneel

Gewerbe anmelden

Der grundlegendste Step, aber auch der wichtigste Schritt ist die Gewerbeanmeldung. Sobald ihr Geld mit eurem Bloggen verdient, müsst ihr ein Gewerbe anmelden. Bloggen zählt nicht zu den Einkünften, die unregelmäßig und ohne Gewinnerzielungsabsicht geschehen, wie beispielsweise die Führung eines Verkaufsstandes auf einem Flohmarkt. Bloggen und der Verdienst gehörten zu Tätigkeiten mit Gewinnerzielungsabsicht, wodurch ein Kleingewerbe notwendig ist.

Die Anmeldung eines Kleingewerbes als Kleingewerbeunternehmer ist die kleinste Stufe, die ihr wählen könnt und diejenige die ich bisher wähle. Ein Kleingewerbe lohnt sich dann, wenn das Bloggen nicht euer Hauptberuf ist, sondern eine Nebentätigkeit. Wenn ihr nebenbei studiert, eine Ausbildung macht, noch in die Schule geht oder einen festen Job habt, ist es eine Nebentätigkeit.  Euer Kleingewerbe könnt ihr bei eurem örtlichen Bürgeramt anmelden. Mitbringen müsst ihr nur Euren Personalausweis und ca. 35€ für die Anmeldung. Diese stellen einen einmaligen Betrag dar. Durch die Ausfüllung eines Formulars vor Ort wird Euer Gewerbe angemeldet und ihr könnt starten. 

Solltet ihr einem festen Job nachgehen muss Euer Arbeitgeber über die Nebentätigkeit informiert werden, da dieser auch der Tätigkeit widersprechen kann.

Ein Kleingewerbe kann natürlich auch angemeldet werden, sofern ihr selbstständig seid und dies eurem Hauptgewerbe entspricht. Gerade, wenn ihr noch in den Startlöchern steht, ist ein Kleingewerbe meist ratsam, da es einen niedrigen Kostenaufwand entspricht. Zu beachten ist jedoch, dass ihr als Kleingewerbetreibender 100% haftet und kein Privat-Haftungsausschluss wie z.B bei einer GmbH, gilt. Daher solltet ihr immer darauf achten, dass die rechtlichen Dinge, wie Rechnungen, Impressionen und Datenschutz dem aktuellen Rechtsstatus entsprechen. Dazu später mehr.

Beruflich selbstständig machen Gewerbename

Sofern ihr euch nicht nur nebenberuflich selbstständig macht, sondern auch ein Gewerbe führt mit Logo, Gewerbenamen usw. ist es ratsam den Namen beim Marken-&Patentamt schützen zu lassen.

Setzt euch vorher gut mit der Thematik auseinander und ob es für euch lohnenswert ist Euren Gewerbenamen schützen zu lassen. Dies ist vor allem sinnvoll, wenn ihr nicht nur Dienstleistungen, sondern auch Produkte auf den Markt bringt.

Grundsätzlich gilt jedoch: Schaut im Markenmelderegister vorbei, ob der Name, den ihr wählen wollt für euren Blog/Webseite/Unternehmen überhaupt noch frei ist. Sofern der Name oder ein ähnlicher Markenname mit dem Verwechslungsgefahr bestehen könnte, bereits vorhanden ist, solltet ihr euch einen anderen Namen aussuchen.

https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger

Kleingewerbetreibender, während ihr noch in der Familienversicherung seid

Vielleicht geht es dem ein oder anderen wie mir. Ihr seid noch recht jung, unter 25 Jahren, steht noch in der Ausbildung und seid noch bei Euren Eltern versichert, verdient jedoch nebenbei Geld.

Hier ist Vorsicht geboten. Während ihr bei Euren Eltern noch versichert seid, dürft ihr nur ein bestimmtes monatliches, regelmäßiges Maximalgehalt haben, um weiterhin bei Euren Eltern versichert seid. Je nach Krankenkasse schwanken hier die Beträge.

Bei meiner Krankenkasse zum Beispiel darf ich maximal 538€ pro Monat verdienen, um noch versichert zu sein und mir nicht selbst eine Versicherung abzuschließen. Gerade wenn ihr noch einen Minijob habt, ein Praktikum macht oder Erfolg mit dem Bloggen habt, sind 538€ kein großer Betrag.

Daher gilt es hier: Intensiv informieren und individuell abschätzen, ob ihr in der Versicherung Eurer Eltern bleibt oder ob ihr eine eigene Versicherung abschließt. Dies lohnt sich jedoch erst, wenn ihr mindestens 1000€ pro Monat verdient, da die Versicherungssätze nicht zu unterschätzen sind.

Als Student kann man bei der Versicherung jedoch sparen. Je nach Versicherung zahlt man + – 100€ Versicherung, solange man sich in der Ausbildung befindet.

unsplash.com/gbeaudry

Kleingewerbe: Das müsst ihr beachten

Als Kleingewerbetreibender müsst ihr eine jährliche Steuererklärung an das Finanzamt abgeben. Dies könnt ihr zum Beispiel online über das Portal ESTA machen. Wichtig ist hierbei zu wissen, dass ihr sowohl eine Einkommenssteuer als auch eine Gewerbesteuer anmelden müsst. Ihr müsst jedoch keine Umsatzsteuer machen, da ihr als Kleingewerbetreibender gemäß §19 UstG von der Umsatzsteuer ausgeschlossen seid.

Als Kleingewerbetreibender habt ihr einen Freibetrag von 24.500€ pro Jahr, stand März 2020. Solange ihr unter diesem Betrag Verdienste erwirtschaftet, müsst ihr keine Steuern zahlen. Brutto ist somit gleich Netto. Ihr müsst aber trotzdem die Steuererklärung abgeben!

Mehr zum steuerlichen Hintergrund gibt es hier: https://www.kleingewerbe.de/steuerpflichten.htm

Kleingewerbe: Rechnungen stellen

Als Kleingewerbetreibender müsst ihr für durchgeführte Kollaborationen Rechnungen stellen. Auf dieser Rechnung müssen neben den Empfängerdaten auch eine Rechnungsnummer, eine Auftragsnummer sowie ein Zahlungsziel angegeben sein. Wie bei jeder Rechnung eben auch.

Wichtig zu beachten ist aber, dass auf Eurer Rechnung auch auf den §19 UstG hingewiesen wird, etwa so Kein Steuerausweis aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)        

Als Kleingewerbetreibender habt ihr einen Freibetrag, Stand März 2020 von 24.500€, die ich gewerbesteuerfrei pro Jahr verdienen dürft. Sobald Euer Verdienstüber die 24.500€ hinaus geht seid ihr auch Gewerbesteuerzahlungspflichtig.

Mit der Umsatzsteuer verhält es sich wie folgt: Bis 2019 gab es einen Freibetrag von 17.500€. In 2020 wurde der Freibetrag auf 22.000€ erhöht.

Die Umsatzsteuer gliedert sich wie folgt

  • im ersten Jahr als Kleingewerbetreibende darf der Umsatz 22.000€ nicht überschreiten, um von der UST befreit zu sein
  • im nächsten Jahr darf maximal ein Umsatz von 50.000€ erreicht werden, um von der UST befreit zu sein
  • wird ein Umsatz von über 22.000€ in den nächsten Jahren erreicht, so gilt man für das Folgejahr als Umsatzsteuerpflichtig

Doch was bedeutet das für deine Rechnung?

Als Kleingewerbetreibender erhebt ihr keine Mehrwertsteuer, solange die Umsätze unterhalb des steuerfreien Betrages liegen. Es ist ein Kann im Gesetz und kein Muss. Ihr dürft die Mehrwertsteuer erheben, jedoch müsst ihr diese dann auch in jeder Rechnung die ihr danach stellt, ausweisen. Einfachheitshalber empfehle ich es euch, die Mehrwertsteuer von Beginn an nicht auszuweisen.

Webseite bearbeiten

Auch auf der Webseite müssen einzelne Bausteine geändert werden, sobald ihr selbstständig seid als Kleingewerbetreibender. Der Datenschutz sowie das Impressum müssen in diesem Zuge umgestaltet werden. Besondere Obacht ist hier geboten, aufgrund der noch teilweise unklaren Anwendungsbereiche der DSGVO: Der Datenschutzgrundverordnung, die im Mai 2018 in Kraft trat.

Gerade hier ist bei wenigen Know How die Hinzuziehung von Experten ratsam.

Grundsätzlich gilt: Impressum und Datenschutz müssen immer auf dem neuesten Stand sein. Als Berufsblogger wird vorausgesetzt, dass ihr wisst wie ihr hier vorgehen müsst. Unwissen existiert im Steuerrecht hier nicht. Unwissenheit schützt hier demnach nicht vor Strafe.

Faire Preise verlangen

Verkauft Euch nicht unter Eurem Wert! Euer Blog ist eine Werbeplattform, die attraktiv ist für eine Vielzahl von Firmen. Macht Eure Erfahrungen zu Beginn, achtet jedoch bitte immer darauf, dass die Kooperationen auch in Eurem Sinne ablaufen.

Tauscht Euch mit anderen Bloggern aus, informiert Euch im Internet bei Mitbewerbern. Mein Presskit ist zum Beispiel jederzeit auch für Euch einsehbar.

Generell ist es sinnvoll, wenn ihr mit dem Bloggen Geld verdienen wollt ein Mediakit zu Verfügung zu stellen, dass potentielle Kunden jederzeit einsehen können. Euer Mediakit ist Euer Kapital, denn in diesem stehen Eure Aufrufzahlen, Unique Visitors und all Eure relevanten Statistiken drin.

Setzt Euch daher kritisch mit Euren Zahlen auseinander und nehmt Eure Arbeitszeit und Eure Statistiken als Referenzwert für die Preise, die ihr verlangt. Ein seriöses Unternehmen, das Interesse an Eurem Blog hat, wird diese Preise akzeptieren.

Ein Interessanter Beitrag zu Preisen, die ihr verlangen könnt gibt es hier: https://carolinepreuss.de/blogger-honorare-preise-was-dein-blog-wirklich-wert-ist/

Falls ihr noch Fragen habt, meldet Euch gerne in den Kommentaren bei mir oder unter meinem Kontaktfeld. Ich beantworte sie gerne. Auch für Diskussionen und Zusatzinfos bin ich jederzeit dankbar. 

3 Kommentare zu „Professionell Bloggen: Vom Hobbyblogger zum Freelancer: Was ihr beachten müsst

  1. Danke für deine Informationen. Der Umstand, dass auch Blogger ein Gewerbe anmelden müssen, ist ja vielen noch unbekannt.
    Auch der Punkt mit den fairen Preisen ist wichtig. Ich weiß, dass sich gerade kleine Blogger*innen unter ihrem Wert verkaufen.
    LG
    Sabienes

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